Altersversorgung: Wulff kann mit Ehrensold rechnen

Die Frage ist so umstritten wie Christian Wulff selbst: Hat ein Bundespräsident, wenn er wegen persönlicher Verfehlungen zurückgetreten ist, ein Recht auf den Ehrensold? Zum Glück für den 52-Jährigen halten zumindest seine Parteifreunde die Verweigerung des Ruhegeldes für undenkbar.