Die Frage ist so umstritten wie Christian Wulff selbst: Hat ein Bundespräsident, wenn er wegen persönlicher Verfehlungen zurückgetreten ist, ein Recht auf den Ehrensold? Zum Glück für den 52-Jährigen halten zumindest seine Parteifreunde die Verweigerung des Ruhegeldes für undenkbar.
Altersversorgung: Wulff kann mit Ehrensold rechnen
- Beitrag veröffentlicht:18. Februar 2012
- Beitrags-Kategorie:Finanznachrichten