Anders Breivik tötete mindestens 76 Menschen – perfide und hinterhältig. Er räumte die Taten ein, hält sich aber für nicht schuldig. Reicht das, um ihn als geisteskrank einzustufen? Mitnichten. Denn Wahnsinn macht die Täter nicht zu schuldunfähigen Opfern ihrer eigenen seelischen Gestörtheit.
Attentäter von Norwegen: Wahnsinn schützt vor Strafe nicht
- Beitrag veröffentlicht:27. Juli 2011
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