Deutsche Kapitalanleger in der Schweiz müssen sich entscheiden

Das am 5. April 2012 unterzeichnete Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ändert nicht nur Kernbereiche des Steuerabkommens, etwa bei der Nachversteuerung. Neu hinzugekommen ist die Regelung für Erbfälle nach Inkrafttreten des Abkommens …

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