Wegen Anzüglichkeiten gefeuert: Sexuelle Belästigung ist mehr als nur Neckerei

Einer Kollegin fasste er an den Po, eine andere Mitarbeiterin bedrängte er mit Anzüglichkeiten. Was müssen sich Frauen in Unternehmen gefallen lassen? Das ganz sicher nicht, hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt: Ein Möbelhaus hat den handgreiflichen Einkäufer zu Recht gefeuert.