8. November 2011. FRANKFURT (Boerse Frankfurt). Zertifikat oder Edelmetall – das ist für Anleger, die in physisch hinterlegtes Xetra-Gold investieren, eine wichtige Unterscheidung, hängt doch davon ab, ob sie mögliche Gewinne versteuern müssen. Aktuell gibt es keine einheitliche Regelung, aber eine kleine Hilfsbrücke, die Ihnen gut 26 Prozent der Rendite ersparen könnte.
Denn seit 2009 gilt: Xetra Gold und Exchange Traded Commodities (ETC´s) unterliegen der Abgeltungssteuer, da das Finanzministerium Xetra-Gold als Zertifikat wertet. Bei einem Investment direkt in Gold sind Gewinne, die bei einem Verkauf realisiert werden, nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Final ist dieses Thema allerdings noch nicht geklärt.
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Medienberichten zufolge haben nun einige Anleger erfolgreich gegen die Besteuerung ihrer Veräußerungsgewinne protestiert und den Bescheiden widersprochen. Mit der Folge, dass sie von dem jeweiligen Finanzamt von der Steuer befreit wurden.
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