Vermieter dürfen die monatlichen Betriebskostenvoraus-zahlungen nur dann erhöhen, wenn die zugrundeliegende Abrechnung inhaltlich richtig ist. Das Immobilienportal immowelt.de erläutert die Folgen der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Vermieter können nur dann die monatlichen Vorauszahlungen über die Betriebskosten nach oben anpassen, wenn die zugrundeliegende jährliche Betriebskostenabrechnung inhaltlich korrekt ist. Mit zwei jetzt veröffentlichten Urteilen korrigiert der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zugunsten der Mieter (Az.: VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11). Bisher war eine Abrechnung ohne Formfehler ausreichend, um eine Erhöhung durchzusetzen. Auf die inhaltliche Richtigkeit kam es nicht…
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