Nach dem Urteil des BGH vom 29. Februar, dürfen einzelne teure Wohnungen nicht mehr als Maßstab für eine Mieterhöhung genutzt werden.
Ein Rechtsstreit von 2009 wurde nun entschieden. Eine Familie hatte in Karlsruhe eine 6 Zimmer Wohnung zu einem Quadratmeterpreis von 6,46 Euro gemietet. Vier Jahre nach Einzug wollte die Vermieterin, auf der Grundlage von drei […]