Büros zu Wohnraum und Mieterhöhungsgrenze in Hamburg: Wochennews KW 20 / 2013

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Mietrecht: Umbauten müssen sofort beanstandet werden – Vermieter dürfen nur dann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn sie die baulichen Veränderungen sofort rügen. Wird der Umbau eine Weile toleriert, darf im laufenden Mietverhältnis kein Rückbau verlangt werden. Erst bei Auszug des … Weiterlesen



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