Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Baurecht

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Grenzstein: Ãœberbetonieren nicht gestattet!
Der Zweck von Grenzsteinen besteht darin, Streit zwischen Nachbarn über den Grenzverlauf zu verhindern. Wie das Amtsgericht München nach Mitteilung der D.A.S. entschied, dürfen Grenzsteine nicht einfach überbaut werden – auch dann nicht, wenn im Bauwerk „Sichtlöcher“ offen gelassen werden.
AG München, Az. 244 C 31256/09

Hintergrundinformation:
Grenzsteine markieren Grundstücksgrenzen. Die „Steine“ bestehen meist aus Granit, Beton oder auch aus Kunststoff und weisen ein Kreuz auf der Oberseite auf. In Städten werden jedoch auch Stahlnägel und Messingbolzen verwendet. Sie werden vom örtlichen Vermessungsamt gesetzt. Gräbt ein Grundstückseigentümer einen Grenzstein…

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