Eigenbedarfskündigung auch bei geplanter beruflicher Nutzung möglich

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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler berichtet über das Urteil des BGH vom 26.09.2011, wonach eine Wohnung wegen eines mit beruflichen Zwecken begründeten Eigenbedarfs gekündigt werden kann.

Aufgrund des sozialen Mietrechts kann eine Wohnung vom Vermieter nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Einer davon ist der sog. Eigenbedarf, womit der Fall bezeichnet wird, dass Vermieter oder ein Angehöriger die Räume selbst als Wohnung nutzen möchte. Diese Kündigungsmöglichkeit ist in § 572 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausdrücklich genannt. Aber darf ein Vermieter eine Wohnung auch kündigen, wenn er oder ein Verwandter diese beruflich nutzen möchte?

Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.09.2011, VIII ZR 330/11,…

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