Eine Immobilie in Thailand kaufen – was ist zu beachten?

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Landbesitz kann in Thailand nicht auf Ausländer eingetragen werden. Ein neuer Gesetzesentwurf gestattet jedoch, dass thailändische Staatsbürger, die mit einem Ausländer verheiratet sind, unbeschränkt Land kaufen können, was vorher nicht möglich war. Wenn der Nachweis erbracht wurde, dass der Erwerb aus Mitteln des thailändischen Partners finanziert wird, gibt es bei dem
Landregistrierungsamt keinerlei Schwierigkeiten. Kommen die Mittel jedoch vom ausländischen Ehepartner, muss dieser ein Dokument unterschreiben indem er bestätigt, dass im Falle einer Scheidung der Landbesitz dem thailändischen Partner gehört. Folglich muss der Besitz nicht geteilt werden und verbleibt beim thailändischen Partner. Das Gesetz verbietet jedoch nicht, dass ein…

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