Kondenswasserflecken: Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung. Wasserflecken auf Parkett berechtigen nicht zu einer Mietminderung. Laut einem Urteil Münchner Amtsgerichts sind die Mieter in der Pflicht, den Nachweis zu erbringen, dass es sich nicht um einen rein optischen Makel handelt. [Focus] … Weiterlesen →