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Staffelmiete statt Mieterhöhung: Bei Abschluss eines Mietvertrags können zwischen Vermieter und Mieter eine Staffelmiete vereinbart werden. Das heißt die Miete steigt in einem bestimmten Zeitraum um einen festgelegten Betrag. Mieterhöhungen, die über diesem Zeitraum liegen, sind nicht zulässig. Zeitlich ist … Weiterlesen




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