Betriebskostennachforderungen gelten im Fall als Insolvenzforderungen. Geht ein Mieter in Insolenz, so gilt eine Betriebskostennachforderung für einen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderung, egal ob die Betriebskostenabrechnung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung schon erstellt war oder nicht. So urteilte diese Woche der Bundesgerichtshof. [BGH]
Anfechtung der Jahresabrechnung von der Größe des Nachteils unabhängig. Eine Anfechtung der Jahresabrechnung ist […]