BGH-Urteil: Fortlaufend unpünktliche Mietzahlung gravierende Pflichtverletzung. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jüngst, dass Mietzahlungen, die trotz mehrmaliger Aufforderung fortlaufend zu spät gezahlt werden, eine so große Pflichtverletzung darstellen, dass eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB gerechtfertigt ist. (Urteil v. 1.6.2011, VIII ZR 91/10). [BGH]
Bundesregierung: Von Gagfah-Klagen nur aus […]