Bis zum 31.12. müssen Vermieter die Betriebskostenabrechnung für 2011 erstellen – sonst droht Verlust
Vermieter müssen unbedingt die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter für den Abrechnungszeitraum 2011 bis zum Jahresende erstellt haben. Genauer gesagt: Die Betriebskostenabrechnung muss den Mietern bis dahin auch zugestellt sein. Sonst droht den Vermietern der Verlust ihrer Ansprüche auf eventuelle Nachzahlungen.
Die Entwicklung der Mietnebenkosten lässt erwarten, dass solche Nachforderungen in vielen Fällen geltend zu machen sind. Mieter, denen die Jahresabrechnung für 2011 aber erst im nächsten Jahr zugeht, können die Zahlung der Abrechnungsspitze verweigern.
Wer als Vermieter auf Nummer sicher gehen will,…
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