Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit – BGH-Urteil sorgt für Klarheit

  • Beitrags-Kategorie:Immobilien

Schwarzarbeit lohnt sich nicht - vor allem, wenn es um die Beseititung von Mängeln geht - © pics - Fotolia.com
Ein Werkvertrag „ohne Rechnung“ ist nichtig – mit gravierenden Folgen auch für den Auftraggeber.
Der BGH (Bundesgerichtshof) hat ein auch für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer wichtiges Urteil gefällt. Im verhandelten Fall ging es darum, dass eine Grundstücksauffahrt neu gepflastert werden sollte. Der vereinbarte Werklohn von 1.800 Euro wurde, so einigten sich die Parteien, in bar und ohne Rechnung bezahlt.

Als das Pflaster nach Ansicht des Auftraggebers nicht die erforderliche Festigkeit aufwies, verlangte er die Mängelbeseitigung. Der Auftragnehmer verweigerte diese.

Nun entschied der BGH, dass der zwischen den Parteien geschlossene Werkvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß…

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen