Kleinreparaturklausel: Abflussrohr-Reparatur nicht Sache des Mieters

  • Beitrags-Kategorie:Immobilien

Mieter können nicht aufgrund der im Mietvertrag enthaltenen Kleinreparaturklausel für die Reparaturen an Abflussrohren zur Kasse gebeten werden, so ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg.
Bei den meisten Mietverträgen sind Klauseln zur Instandhaltung der Mietsache Gang und Gebe, so zum Beispiel auch die Kleinreparaturklausel. So zahlreich die Klauseln in Mietverträgen, so oft kommt es in der […]




Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen