Mehrhausanlage: Anfechtungsklage muss gegen alle Miteigentümer gestellt werden

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Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, muss eine Anfechtungsklage immer gegen alle übrigen Miteigentümer gerichtet werden.
Wer bei einer Mehrhausanlage eine Anfechtungsklage einreichen will, muss diese gegen alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) richten. Die entschied jüngst der Bundesgerichtshof (BGH).
Konkret ging es um eine Klage gegen die Kostenteilung der Installation von Funkzählern für Heizung und Wasser […]




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