Beim Immobilienkauf sollten bestehende Mietverträge genau geprüft werden
Im Mietvertrag war eine Bestimmung zum Schutz der Mieterin vor einer Kündigung durch die Vermieterin enthalten, wonach eine Auflösung des Mietverhältnisses durch die Vermieterin „wichtige berechtigte Interessen“ voraussetzte und „nur in besonderen Ausnahmefällen“ zulässig war. Acht Jahre später wurde das Gebäude verkauft mit einer an spätere Erwerber weiterzugebenden Mieterschutzbestimmung, die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs und die Verwertungskündigung ausschloss.
Beim abermaligen Verkauf nach wiederum drei Jahren fehlte diese Schutzbestimmung. Im Jahr darauf erhielt die Mieterin eine Eigenbedarfskündigung.
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