Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mietvertragsklauseln, die dem Mieter im Zuge der Schönheitsreparaturen das „Weißen“ von Decken und Wänden vorschreibt, unwirksam sind. Farbvorgaben schränken den Mieter laut BGH in seiner persönlichen Lebensgestaltung ein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied über Schönheitsreparaturen als Mietvertragsklauseln. Mittelpunkt des Urteils war eine Klausel über das „Weißen“ der Wohnungswände, die für ungültig […]