Nachrüstpflicht für Altbauten

  • Beitrags-Kategorie:Immobilien

Im Rahmen der Energiesparmaßnahmen und Gebäudesanierung wird eine Nachrüstung für Altbauten, die nach dem 1. Februar 2002 gekauft wurden und in denen Hausbesitzer selbst wohnen, zur Pflicht für Hauseigentümer.

Die aktuellen Pläne zur Förderung von Gebäudesanierungsprogrammen der Bundesregierung sehen Fördermittel in Höhe von 1,5 Mrd. vor. Da Altbauten mit den modernen Bauten in puncto Energieverbrauch oftmals […]




Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen