Erstattungsansprüche von Mietern für die Kosten von Renovierungsarbeiten der Wohnräume bei Auszug verjähren bereits nach 6 Monaten, so lautet das Urteil der Karlsruher Richter des Bundesgerichtshofes (BGH).
Viele Mietverträge enthalten noch immer die Klausel über die durch den Mieter zu leistenden Schönheitsreparaturen bei Kündigung der Wohnräume. Zu diesen Schönheitsreparaturen zählen gemeinhin Tapezieren, Streichen oder Kalken der […]