Private Videoaufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess – Prozessführung

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GRP Rainer LLP
Private Videoaufnahmen können unter Umständen im Zivilprozess als Beweismittel dienen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 343 C 4445/13) hat das Amtsgericht (AG) München entschieden, dass private Videoaufnahmen unter Umständen im Zivilprozess als Beweismittel dienen können. In der Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils, führte das AG aus, dass es bei der Frage, ob das privat aufgezeichnete Video als Beweismittel im Zivilprozess eingesetzt werden…

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