Bei 35 Prozent der unverheirateten Paare mit Eigenheim ist nur einer rechtmäßiger Eigentümer, so das Ergebnis einer repräsentativen Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale / Eigentumsverhältnisse sollten vor allem bei Paaren ohne Trauschein klar durch Grundbucheintrag…
Nürnberg, 20. März 2012. Was mein ist, ist auch dein? Nicht unbedingt, wenn es um die Rechtsansprüche unverheirateter Paare am Wohneigentum geht! Denn bei jedem dritten Paar ohne Trauschein ist nur einer der Partner im Grundbuch eingetragen – und somit alleiniger Eigentümer von Haus und Hof! Das belegt eine repräsentative Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Der andere hat keinerlei Ansprüche –…
Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen