Schwerpunkt bei Mischnutzung von Mieträumen

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Schwerpunkt bei Mischnutzung von Mieträumen
www.grprainer.com/Gewerbliches-Mietrecht.html Bei gemischt genutzten Räumen, liegt der Schwerpunkt der Nutzung auf der gewerblichen Nutzung, wenn durch die Ausübung eines Geschäfts der Lebensunterhalt bestritten wird.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.06.2012 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken (Az.: 8 U 451/11-122), dass Räume, die sowohl zu…

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