NRW-Gesetz zur Rauchmelderpflicht verabschiedet / Zwei Drittel der Haushalte müssen nachrüsten / Tipps zur Installation
Köln, 20. Januar 2013. Mit Nordrhein-Westfalen soll Anfang April 2013 im zwölften Bundesland die Rauchmelderpflicht für private Wohnräume im Baurecht verankert werden. Eigentümer müssen künftig alle Wohnungen in Neubauten mit den Geräten ausstatten. Für Bestandswohnungen wird es in NRW voraussichtlich eine Übergangsfrist bis Ende 2016 geben. Für den Einbau der Warngeräte ist der Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft ist durch den Mieter zu gewährleisten.
Rauchmelder haben sich beim vorbeugenden Brandschutz bewährt. Dennoch gehen Schätzungen davon aus, dass sie in NRW in zwei…
Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen