Untervermietung: Meist erlaubt

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Wer eine Wohnung anmietet, darf grundsätzlich auch einzelne Zimmer untervermieten. Allerdings ist eine Erlaubnis des Vermieters notwendig. Vertragsverletzungen führen jedoch nicht zwangsläufig zur Kündigung des Mietverhältnisses, berichtet das Immobilienportal immowelt.de.
Das sehen nicht alle Vermieter gerne: Der Mieter möchte ein Zimmer untervermieten. Rein rechtlich hat ein solches Verlangen des Mieters in vielen Fällen aber Aussicht auf Erfolg. Denn sofern der Mieter ein berechtigtes Interesse hat, muss ihm der Vermieter, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, die Untervermietung gestatten. Solche Fälle könnten etwa darin liegen, dass die Wohnung mit einem zusätzlichen Bewohner überbelegt wäre oder der potentielle…

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