Für Wohngemeinschaften gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Mietvertrag abzuschließen. Die drei häufigsten Vertragstypen und wie unterschiedlich sie sich auswirken, schildert das Immobilienportal immowelt.de.
Gerade bei jungen Menschen und insbesondere unter Studenten sind Wohngemeinschaften sehr beliebt. Spezielle mietrechtliche Regelungen für WG-Mietverträge gibt es allerdings nicht. Drei der häufigsten Alternativen und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten der einzelnen Bewohner, veranschaulicht immowelt.de.
1. Ein Hauptmieter, mehrere Untermieter
Eine der Möglichkeiten für den Mietvertrag einer WG ist, dass einer der Bewohner direkt mit dem Vermieter den Vertrag abschließt und damit zum Hauptmieter wird….
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