Zahlungsrückstand: Mietern droht Vorauszahlung

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Mieter, die in der Vergangenheit mit Mietzahlungen in Rückstand geraten sind, müssen unter Umständen zukünftige Mieten im Voraus zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.

Die Karlsruher Richter urteilten, dass Klagen auf Zahlung künftiger Leistungen zulässig sind, wenn der Mieter bereits mehrere Male mit Mietzahlungen in Rückstand geraten ist. Vermieter sollen so sicherstellen […]




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