Erst im nächsten Jahr wird das Oberlandesgericht Stuttgart erneut über die Klauseln in den Verträgen der Allianz Lebensversicherung zum Rückkaufwert und einbehaltener Stornokosten entscheiden. Die betroffenen ehemaligen Kunden der Allianz, die sich eine Nachzahlung versprechen, müssen also noch warten. Allerdings sollten sie ihre Ansprüche schon jetzt melden. Darauf weist die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale […]
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