Ansprüche aus Lebensversicherungen verjähren nicht

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Die Stiftung Warentest weist in einer aktuellen Meldung darauf hin, dass Ansprüche aus beitragsfrei gestellten Lebens- und Rentenversicherungen, nicht nach drei Jahren verjähren. Vielmehr haben Kunden, die ihre Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung beitragsfrei gestellt haben, auch noch Jahre danach einen Anspruch auf eine höhere Versicherungssumme, wenn sie einen Stornoabzug zahlen mussten, der nicht eindeutig aus […]

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