Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von DDR-Betrieben läuft aus

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Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Ende diesen Jahres (31.12.2011) die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von Betrieben aus der ehemaligen DDR ausläuft. Versicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren und noch nicht ihr Rentenversicherungskonto überprüft haben, sollten dies so schnell wie möglich nachholen und eine Prüfung beantragen. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig ist, umfasst […]

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