Bausparverträge können übertragen werden

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Der Bundesverband Deutscher Banken weist darauf hin, dass Bausparverträge auf Angehörige übertragen werden können, wenn Verbraucher ihren Vertrag selbst nicht einsetzen möchten. Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Bausparkasse, einer Übertragung zuzustimmen, doch in der Regel haben Bausparkassen nichts dagegen, den Anspruch auf ein zinsloses Darlehen auf Angehörige zu übertragen. Voraussetzung für die Übertragung ist […]

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