Bei Kündigung der Riester-Rente dürfen keine Extra-Gebühren anfallen

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Das Online-Magazin “Focus Money” weist darauf hin, dass bei einer Kündigung einer Riester-Rentenversicherung keine Extra-Gebühren anfallen dürfen. So entschied auch der Bundesgerichtshof (BGH) schon vor einigen Jahren in einem Rechtsstreit zwischen einem Verbraucherverband und einer Versicherung (Az.: IV ZR 63/04). Konkret ging es in dem Streit um eine Klausel im Versicherungsvertrag, die besagt, dass der […]

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