BGH: Vollrausch kostet Vollkaskoschutz

  • Beitrags-Kategorie:Versicherungen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss eine Vollkasko-Versicherung nicht zahlen, wenn der Versicherte grob fahrlässig im Vollrausch einen Unfall verursacht hat (Az.: IV ZR 225/10). Das Gesetz sieht vor, dass die Leistungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden von den Versicherungen gekürzt werden dürfen, in Ausnahmefällen darf die Versicherung die Zahlung auch komplett verweigern. Dies ist […]

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen