Einspruch bei Steuerbescheiden von Geringverdienern

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Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass sich Arbeitnehmer, die im letzten Jahr einen Bruttolohn von maximal 10.200 Euro (Ehepaare: 19.400 Euro) hatten, gegen Steuerforderungen wehren können. Bei den Gehaltsabrechnungen in 2010 hat der Arbeitgeber eine Mindest-Vorsorgepauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Dies führt dazu, dass mindestens 12% des Lohns, höchstens aber 3000 Euro […]

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