Existenz von verschwundenem Testament muss nachgewiesen werden

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Wenn sich ein Erbe bei seinen Ansprüchen auf ein Testament beruft, das nicht auffindbar ist, so muss er nachweisen, dass dieses Testament tatsächlich existiert. Dazu gehört nicht nur der Inhalt des Testaments, sondern auch die formgültige Aufsetzung des Schriftstücks. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und verweist in diesem Zusammenhang auf […]

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