Falschparker in zweiter Reihe muss auch für Unfallfolgen haften

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Wer in zweiter Reihe parkt, riskiert ein Knöllchen und muss die möglichen Kosten für den Abschleppwagen bezahlen. Doch wenn es während des Falschparkens zu einem Unfall kommt, haftet er auch für diese Folgen mit. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Meldorf hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 81 C 1124/10). In dem konkreten […]

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