Freiwilliger Uni-Besuch ist nicht versichert

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Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz stehen Gasthörer an Universitäten, die nicht offiziell eingeschrieben sind, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Az.: L 5 U 240/10). Dem Gericht zufolge sind nur Personen versichert, die in einer formalen Beziehung zur Universität stehen, wofür eine Immatrikulation oder eine formale Registrierung als Gasthörer Voraussetzung ist. Im konkreten […]

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