Für Freistellungsauftrag Steuer-Identifikationsnummer nötig

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Die Wüstenrot Bausparkasse AG weist darauf hin, dass auf den Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge seit Anfang 2011 unbedingt die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden muss, da die Aufträge ansonsten unwirksam sind. In diesem Fall müsste der Bausparer für jeden Euro Kapitalertrag (z.B. Zinsen aus dem Bausparguthaben) von Beginn an Kapitalertragsteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur für Freistellungsaufträge, die […]

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