Haftpflicht muss für Parkettschäden durch Bürostuhl zahlen

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Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass Schäden an einem Echtholzparkett, die durch einen Bürostuhl mit Rollen verursacht wurden, von der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters bezahlt werden müssen (Az.: 2 T 5/10). Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Im konkreten Fall ging es um einen Mieter, der eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, in der auch Schäden an […]

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