Nach einem Urteil des Amtsgerichts München muss eine Haftpflichtversicherung nicht zahlen, wenn durch das Zurückschieben eines Autositzes ein dahinter liegendes Notebook beschädigt wird (Az.: 222 C 16217/10). Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer seinen Sitz nach hinten geschoben, wodurch der Laptop seiner Mitfahrerin schwer beschädigt wurde, die den Laptop zwischen dem Fahrersitz und der Rückbank […]
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