Hausratversicherung gilt nicht für Bankschließfach

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Im Rahmen einer Hausratversicherung gilt auch die sogenannte Außenversicherung. Diese besagt, dass Wertgegenstände oder anderer Hausrat auch dann versichert ist, wenn er sich vorübergehend außer Haus befindet. Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherte grundsätzlich beabsichtigt, den Hausrat wieder zurück in die versicherten vier Wände zu bringen. Will ein Versicherter die Gegenstände jedoch […]

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