Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe muss die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen, wenn der Versicherte für sein gestohlenes Fahrrad keine richtige Rechnung vorlegt (Az.: 12 U 86/10). Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Im konkreten Fall ging es um den Diebstahl eines Fahrrads, das sein Besitzer aus verschiedenen Einzelteilen selbst zusammengebaut hatte. Als […]
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