Hausratversicherung zahlt nicht auf Kostenvoranschlag-Basis

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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln muss eine Hausratversicherung nicht die in einem Kostenvoranschlag angegebenen Kosten übernehmen. Stattdessen werden nur die Kosten erstattet, die auch tatsächlich entstanden sind und die nachgewiesen werden können (Az.: 9 U 241/10). Während es bei der Kfz-Versicherung absolut üblich ist, den Schaden auf der Basis eines Kostenvoranschlags zu regulieren, […]

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