In Ausnahmefällen muss GKV Magenverkleinerung bezahlen

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Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz muss eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Ausnahmefällen die Kosten für eine operative Verkleinerung des Magens übernehmen (Az.: L 5 KR 12/11). Im konkreten Fall hatte eine 51-jährige Frau geklagt, die bei einer Körpergröße von 1,65 m 173 Kilogramm wog und die bereits erfolglos mehrere Versuche unternommen hatte, ihr Gewicht […]

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