Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz müssen auch rote Nummernschilder stets ordnungsgemäß und gut sichtbar an das Fahrzeug angebracht werden. Ansonsten kann der Versicherungsschutz verlorengehen (Az.: 10 U 1258/10). Wer also für Probe- oder Überführungsfahrten eines PKW rote Nummernschilder verwendet, muss diese immer im für die Nummernschilder vorgesehenen Rahmen befestigen und darf sie nicht hinter […]
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