Wer gefährliche Sexualpraktiken ausübt, muss damit rechnen, dass er den Versicherungsschutz seiner Haftpflichtversicherung verliert, wenn es zu einem Unfall kommt. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor, auf das auch die Fachzeitschrift “recht und schaden” im November letzten Jahres hinwies (Az.: I-20 U 10/11). Im konkreten Fall hatte ein Mann seine Partnerin […]
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