Keine Kündigung wegen zweckentfremdendem Darlehen

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Nach einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz darf ein Mitarbeiter nicht gekündigt werden, weil er ein Arbeitgeberdarlehen für einen anderen Zweck verwendet hat als ursprünglich vereinbart (Az.: 10 SA 133/11). Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der gegen seine fristlose Entlassung geklagt hatte und mit dem Urteil Recht bekam. […]

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